Fundsachen 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen, wo Sie das Tier gefunden haben und dort den Fund anzeigen.

In Absprache mit der Gemeinde vor Ort können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort direkt abgeben, bitte rufen Sie vorher an! Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung im nächsten Tierheim untergebracht.

Sollten Sie ein Tier finden und es ist außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde, dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauhofes unter 05434 / 3444, die sich dann um die weitere Angelegenheit kümmern.

Eine direkte Abgabe im Tierheim des Tierschutzvereins Friesoythe und Umgebung e. V.  ohne vorherige Absprache mit der Gemeinde ist ebenfalls möglich. Sie erreichen den Tierschutzverein unter der Telefonnummer 04492/443. Das Tierheim befindet sich in der Friesoyther Straße 19, 26683 Saterland.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde. Sie erreichen das Ordnungsamt unter 05434 / 880.
Außerhalb der Öffnungszeiten
 der Gemeinde wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauhofes unter 05434 / 3444.

Kontakt – Ordnungsamt:
Rathaus
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)

05434/8833, 05434/8834, 05434/8835