Fundbüro
Das Fundbüro ist gesetzlich verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren
(Ausnahme: verderbliche Gegenstände oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden sind).
Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen, wird die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sache.