Fördermittel für private Projekte

Es stehen jährlich Fördermittel (Höhe, je nach Mittelzuweisung) für private Dorfentwicklungsprojekte zur Verfügung.

Es werden 30 % der förderfähigen Kosten des bewilligten Projektes gefördert, somit verbleibt ein Eigenanteil für den Antragsteller von 70%.

Der Zuschuss ist nicht zurück zu zahlen.

Es sind in der Regel Maßnahmen an der Außenhaut von Gebäuden und für Außenanlagen förderfähig, wobei die zuständige Behörde (Amt für regionale Landesentwicklung ArL, Oldenburg) die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden bevorzugt bewilligt. Eine Förderung erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid des Amtes vorliegt!

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG (Kontakt siehe unten) unterstützt und berät die Antragsteller bei der Vorprüfung.

Bürgerbefragung zur Dorfentwicklung – Ihre Meinung ist uns wichtig!

Wir wünschen uns, dass jeder Bürger seine Wünsche, Probleme und Meinungen im Rahmen der Dorfentwicklung mitteilt, um damit die Dorfentwicklung auf eine breite Basis zu stellen.

Der Fragebogen kann online ausgefüllt, gedruckt, per Mail oder Fax versendet werden.

Auch eine telefonische Beantwortung ist möglich.

Unsere Kontaktdaten:

IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG

Christiane Dettmer

Tel.: 05407 / 880 72

Fax: 05407 / 880 88

E-Mail c.dettmer@ingenieurplanung.de

Was ist Dorferneuerung/Dorfentwicklung?

Mit der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung wurde die „Dorferneuerung“ zur „Dorfentwicklung“.

Die Dorfentwicklung in Niedersachsen liegt dem Dorfentwicklungsprogramm des Landes zu Grunde. Nach der Aufnahme eines Dorfes in das Dorfentwicklungsprogramm wird eine auf die speziellen Erfordernisse des Dorfes abgestellte Dorfentwicklungsplanung durchgeführt. Dieser Planungsprozess dauert in der Regel mindestens ein Jahr. Nach Fertigstellung und Genehmigung des Dorferneuerungsplanes beginnt eine z. Z. etwa 7 Jahre dauernde Förderperiode, in der Fördermittel für öffentliche und private Dorfentwicklungs-Projekte beantragt werden können.

Aufgabe der Dorfentwicklung ist es, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten und zukunftsfähig zu entwickeln, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden. Es geht darum landwirtschaftliche und / oder ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten, den neuen funktionalen Anforderungen anzupassen oder einer neuen Nutzung zuzuführen, um so den dauerhaften Bestand sicherzustellen. Es geht darum, die besondere Eigenart und Schönheit, die charakteristischen Merkmale und das spezielle Eigenleben des Dorfes zu erkennen, zu fördern und zu bewahren.

Wie funktioniert Dorfentwicklung?

Eine umfassende Dorfentwicklungsplanung ist vor allem geprägt durch eine intensive Bürgerbeteiligung. Durch die umfangreiche Beteiligung und Einbindung der Betroffenen in den Planungsprozess wird ein hohes Maß an Identifikation und Nachhaltigkeit bewirkt.

Die Bürger haben einen Arbeitskreis gewählt, der intensiv bei der Planung mitwirkt, sich mit den Bedürfnissen der Dorfgemeinschaft auseinandersetzt und die Dorfentwicklung über den gesamten Zeitraum intensiv begleitet. Jeder interessierte Bürger kann an den öffentlichen Sitzungen des Arbeitskreises teilnehmen oder sich in den Arbeitskreis wählen lassen.

Die Dorfentwicklungsplanung wurde in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Planungsbüro und Vertretern des Bauamtes der Gemeinde Essen erarbeitet. Dazu fanden regelmäßige Arbeits-kreissitzungen, üblicherweise alle 4 – 6 Wochen eine Sitzung, im Dorf selbst statt.

Nach Fertigstellung der Dorfentwicklungsplanung wurde der Plan durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, vorher GLL (Amt für Geoinfor-mation, Liegenschaften und Landentwicklung) genehmigt und damit der Startschuss für die Förderung gegeben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE) neben der Dorfentwicklungsplanung selbst und der gestalterischen, städtebaulichen und landschaftspflegerischen Betreuung auch Projekte wie :

  • Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse sowie der  Aufenthaltsqualität von Straße und Plätzen
  • Abwehr von Hochwassergefahren im Ortsbereich sowie naturnaher Rückbau innerörtlicher oder landschaftstypischer Gewässer
  • Schaffung und Entwicklung dorfgerechter Freiflächen und Plätze
  • Kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des dörflichen Charakters
  • Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz
  • Neu-, Aus- und Umbau von Gemeinschaftsanlagen

Kann ich von Dorfentwicklung profitieren?

Jeder Bürger profitiert von der Dorfentwicklung!

Zum einen lassen sich positive Veränderungen im öffentlichen Freiraum ablesen, die das Dorfbild, die Aufenthaltsqualität und die Funktionalität der Bereiche verbessern.

Es werden Maßnahmen und Veranstaltungen zur Verbesserung der Dorfgemeinschaft und der Integration von zugezogenen Bürgern durchgeführt oder die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert.

Eigentümer von landwirtschaftlicher, ehemals landwirtschaftlicher oder ortsbildprägender Bausubstanz können darüber hinaus nicht rückzahlbare Fördermittel für Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an der Außenhaut der Gebäude oder Umnutzung beantragen.

Förderrichtlinie ZILE

ZILE Föderantrag