Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Cloppenburg und den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg über die Nutzung der internen Meldestelle des Landkreises Cloppenburg nach dem Hinweisgeberschutzgesetz i. V. m. dem Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz vom 03.06.2025.
Die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt 20/2025 einzusehen.