Die Ergebnisse der Wertermittlung der zum Flurbereinigungsverfahren Calhorner Mühlenbach gehörenden Grundstücke liegen vor und werden gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der aktuell geltenden Fassung, durch Auslegung bekanntgegeben. Die Ergebnisse der Bodenschätzung in modifizierter Form werden dabei zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden u.a. die Grundlage der späteren Planabfindung.
Die Einladung zur Bekanntgabe und Erläuterung der Wertermittlungsergbenisse ist im Amtsblatt 6/2023 einzusehen.