Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region baut die TenneT TSO GmbH das Stromnetz zwischen Conneforde, Cloppenburg und Merzen aus. Im Planfeststellungsabschnitt 4 (PFA 4) zwischen dem Umspannwerk Cappeln/West und der Landkreisgrenze Cloppenburg/Osnabrück läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren für den Bau und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung. Mit dem Planfeststellungsabschluss und der damit einhergehenden Baugenehmigung für den PFA 4 rechnen wir im ersten Quartal des kommenden Jahres.

Zur Vorbereitung der Bauausführungsplanung müssen in diesem Abschnitt Flächen entlang des geplanten Leitungsverlaufs besichtigt, vermessen und dokumentiert werden. In diesem Zuge ist es erforderlich, dass Mitarbeiter der von der TenneT beauftragten Baufirma EUROPTEN Germany GmbH die Flächen, die für den Bau und Betrieb der Leitung benötigt werden, betreten. Darüberhinausgehende Maßnahmen, etwa Befahren der Flächen oder der Einsatz von Schwerem Gerät, sind nicht vorgesehen.

Die Flächenbesichtigung entlang des leitungsverlaufs wird voraussichtlich im Zeitraum ab Mai bis einschließlich Juli 2023 stattfinden.

Ersatzneubau der 110-Kilovolt-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (Old.) | Ankündigung von Baugrunduntersuchungen

Als zuständiger Netzbetreiber in der Region plant Avacon den Ersatzneubau der 110-Kilovolt-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (Old.). Insbesondere für die Planung der künftigen Maststandorte sowie einem anschließend zügigen Bau ist die Kenntnis des örtlichen Bodenprofils von hoher Bedeutung. Daher finden im Gebiet rund um die bestehende Stromleitung ab frühestens dem 19. April 2023 Baugrunduntersuchungen (BGU) statt.

Die von Avacon beauftrage Firma Grundbaulabor Bremen wird punktuell Vermessungen und Probebohrungen an den geplanten Maststandorten durchführen sowie Bodenproben entnehmen. Art und zeitlicher Rahmen der Untersuchungen können örtlich variieren. Die BGU umfassen außerdem das Einrichten temporärer Bohrstellen sowie die den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien. Bevor die Baugrunduntersuchungen starten, findet bei Verdacht auf Kampfmittel eine Kampfmitteluntersuchung statt.

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit öffentlicher Bekanntmachung wird den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Baugrunduntersuchung als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden entschädigt. Es erfolgt zudem eine ökologische Begleitung der Untersuchungen.

Für Fragen und Mitteilungen zum Vorhaben Ersatzneubau Cloppenburg/West – Essen und den Baugrunduntersuchungen steht Unternehmenssprecherin Katharina Krause von der Avacon per E-Mail unter katharina.krause@avacon.de oder Telefon unter 0152 217 011 77 zur Verfügung.

 

Avacon-Ankündigungsschreiben: HIER klicken

 

Der Rat der Gemeinde Essen (Oldenburg) hat folgende Satzung beschlossen:
– Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Essen (Oldenburg) gesetzlich verpflichtet ist.

Der Rat der Gemeinde Essen (Oldenburg) hat folgende öffentliche Auslegung beschlossen:
– Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 (ehem. LanWin1) und BalWin2 (ehem. Lan Win2), die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen.

Um die Planungen für die genannten Vorhaben zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen biologische Kartierungsarbeiten durchgeführt werden.

Klicken Sie HIER, um zur vollständigen Bekanntmachung „Ankündigung von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung“ (inkl. Liste der betroffenen Flurstücke), zu gelangen.

Aufgrund der Bauarbeiten in der Ortsmitte in Essen ergeben sich ab sofort umpfangreiche Absperrmaßnahmen.

Von Ahausen kommend ist die Ahauser Straße ab dem Nadamer Bach für den Kraftfahrzeug Verkehr komplett gesperrt.

Ebenfalls ist die Ahauser Straße vom Rote-Asche-Weg nicht erreichbar, der Rote-Asche-Weg sowie die Wilhelmstraße ist eine Sackgasse.

Der Wilhelmshof mit Kinderarzt, Therapiezentrum etc sind weiterhin erreichbar.

Band I „Der Naturraum der Gemeinde Essen und ihre Geschichte bis 1400“ 15,00 €
Band II (Teil I und II) „Die Geschichte der Gemeinde vom 15 Jhd. bis zum Ende des Ersten Weltkrieges“ 30,00 €
Band III (Teil I und II) „Die Geschichte der Gemeinde vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart“ 30,00 €
Band IV „Gesellschaftliche Zusammenschlüsse in der
Gemeinde Essen“
15,00 €
Paketpreis (alle Bände) 75,00 €

Die Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) hat folgende Satzungen beschlossen:
– Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe
– Satzung über die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet der Gemeinde Essen (Oldenburg)
– Abgabensatzung zentrale Schmutzwasserbeseitigung
– Satzung über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
– Abgabensatzung dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
– Verwaltungskostensatzung