Jeder Hundehalter muss  sein Tier

beim Zentralen Register melden.

Mit dem Zentralen Register und dem Sachkundenachweis sind ab 01.07.2013 alle Regelungen des Hundegesetzes in Kraft

Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) durchgeführt.

Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.). Die Gebühr muss nur einmalig bezahlt werden und deckt alle Änderungen für den gemeldeten Hund ab.

Eine Registrierung ist dann unter:

www.hunderegister-nds.de

oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.

Alle Neuhundehalter, die sich nach Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen außerdem eine Sachkundeprüfung ablegen. Die Prüfungen können ab 1. Juli abgelegt werden.

Auf der Homepage des ML ist eine Liste der bisher anerkannten Prüfer eingestellt. Die Prüfungsordnung für den theoretischen und den praktischen Teil wird derzeit vom ML an alle Prüfer verschickt. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, die genauen Beträge legen die jeweiligen Prüfer fest.

Ausführliche Informationen stehen auf der Homepage des ML unter

www.ml.niedersachsen.de bereit.

Hier finden Interessierte unter anderem einen Fragen-&-Antworten-Katalog, eine Liste mit Literaturvorschlägen zur Vorbereitung für den Sachkundenachweis sowie eine Liste mit den derzeit anerkannten Prüfern.